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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.720 --> 00:00:05.160
Steuernews-TV

00:00:05.160 --> 00:00:10.480
Zulässig: Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

00:00:10.480 --> 00:00:17.080
Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 wurde der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte

00:00:17.080 --> 00:00:22.800
auf den Sparer-Pauschbetrag beschränkt. Zu diesem generellen Werbungskostenabzugsverbot

00:00:22.800 --> 00:00:28.400
bestanden verfassungsrechtliche Bedenken, die der Bundesfinanzhof nun beseitigt hat.

00:00:28.400 --> 00:00:32.160
Der BFH sieht die pauschale Abzugsbeschränkung auch dann als

00:00:32.160 --> 00:00:36.360
grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässige typisierende Regelung,

00:00:36.360 --> 00:00:42.120
wenn die tatsächlichen Werbungskosten deutlich über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen.

00:00:42.120 --> 00:00:45.480
Unberührt von dem Beschluss bleibt die Möglichkeit der Minderung der

00:00:45.480 --> 00:00:49.600
steuerpflichtigen Kapitalerträge um Transaktionskostenanteile bei

00:00:49.600 --> 00:00:57.240
sogenannten All-In-Fees. Die Finanzverwaltung lässt pauschal einen Kostenanteil von 50 % zu.

00:00:57.240 --> 00:01:01.680
All-In-Fees enthalten auch alle Ankaufs- und Verkaufsspesen für im Rahmen der

00:01:01.680 --> 00:01:06.720
Vermögensverwaltung ge- und verkaufte Wertpapiere. Diese Spesen sind keine

00:01:06.720 --> 00:01:16.120
Werbungskosten, sondern den Gewinn mindernde Anschaffungsnebenkosten bzw. Veräußerungskosten.

00:01:16.120 --> 00:01:18.760
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

